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Was ist die EG-Dual-Use-Verordnung?

EG-Dual-Use-Verordnung

Änderungen in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung aufgrund der am 31. Dezember 2014 in Kraft getretene Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1382/2014


Was ist die EG-Dual-Use-Verordnung?

Über die EG-Dual-Use Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) regelt die Europäische Gemeinschaft die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern, einschließlich Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien, mit einem doppelten Verwendungszweck (Dual-Use).

Unter dem Begriff "doppelter Verwendungszweck" versteht die Verordnung Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können.

Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung enthält eine Güterliste, in der die konkret betroffenen Güter verzeichnet sind, die nicht ohne vorherige Genehmigung in ein anderes Land exportiert werden dürfen.


Welche Änderungen gibt es und was bedeutet das für den Export von Frequenzumwandlern?

Die maßgeblichen technischen Eigenschaften für den Export von Frequenzumwandlern finden sich in Nummer 3A225 des Anhangs I der. o.g. Verordnung. Infolge der Änderung der dort spezifizierten technischen Eigenschaften kommt es zu einer Ausweitung der Ausfuhrkontrollen von Frequenzumwandlern.

Frequenzumwandler (gelistet in Güterlistenposition 3A225) mit einer „Betriebsfrequenz größer oder gleich 600 Hz“ unterliegen nun der Exportkontrolle.

Damit sind nun auch unsere ARS 2000, ARS 2000 FS und ARS 2000 SE Familie sowie die DIS-2 48/10 / DIS-2 310/2 Familie von einer Ausfuhrgenehmigungspflicht betroffen, die bisher ohne Genehmigung ausgeführt werden konnten.


Wie kann ich erkennen, ob der Export eines Frequenzumwandlers genehmigungspflichtig ist?

Sofern die Ausfuhr eines Metronix Servoreglers genehmigungspflichtig ist, kennzeichnet Metronix dies in allen relevanten Geschäftspapieren (Angebote, Auftrags- und Lieferpapiere etc.) durch folgenden Hinweis: "ausfuhrgenehmigungspflichtiges Produkt - AL Nr.: 3A225“


Wird die Verfügbarkeit von Metronix Servoreglern durch die geänderte Verordnung eingeschränkt?

Nein. Im dem Fall, dass Metronix ausfuhrgenehmigungspflichtige Produkte in Länder außerhalb der EU ausführt, sorgt Metronix dafür, dass die erforderliche Ausfuhrgenehmigung vorliegt und stellt damit die Verfügbarkeit der Produkte sicher. Es wird dadurch also keine wesentliche Veränderung zur heutigen Verfügbarkeit der Frequenzumwandler geben.


Welche Zolltarifnummer haben Metronix Servoregler?

Die Zolltarifnummern für Metronix Servoregler lauten:

  • 85044084 mit einer Leistung von <= 7,5 kVA

  • 85044088 mit einer Leistung von > 7,5 kVA


Was muss ich tun, wenn ich einen Metronix Servoregler in ein anderes Land ausführen will?

  1. Lieferung innerhalb der europäischen Gemeinschaft:
    Für Lieferungen innerhalb der EU ist keine Exportgenehmigung erforderlich. Auf allen relevanten Geschäftspapieren muss jedoch auf die Ausfuhrgenehmigungspflicht des Produkts im Falle eines Exports in Länder außerhalb der EU hingewiesen werden.

  2. Genehmigungspflichtige Ausfuhr von Servoreglern aus Deutschland außerhalb der EU:
    Um die erforderlichen Exportkontrollen im Interesse aller Beteiligten auf das erforderliche Maß zu reduzieren, hat das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Verfahrenserleichterung in Form der sog. Allgemeine Genehmigung (AGG17) für die Ausfuhr von Frequenzumwandlern erlassen.

    Hierdurch kann weitestgehend auf die Beantragung von Einzelgenehmigungen verzichtet werden. Eine AGG ist eine Sonderform einer Ausfuhrgenehmigung. Sie hat die gleiche Wirkung wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, muss aber nicht beantragt werden. AGG’en werden vielmehr von Amts wegen bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen AGG erfüllen. AGG’en bieten den Ausführern somit den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen AGG.

Die AGG Nr. 17 kann für die Ausfuhr von Gütern der Nummer 3A225 des Anhang I EG-Dual-use-Verordnung genutzt werden, deren Endbestimmung in allen Länder außer dem Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien liegt.

Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Regelungen für Deutschland im Merkblatt-Frequenzumwandler übersichtlich beschrieben.


Kann ein Kunde von Metronix die Ausfuhrgenehmigung von Metronix für den Export in Drittländer nutzen?

Nein, die Ausfuhrgenehmigung ist nicht übertragbar.
Bei Weiterverkauf in Drittländer muss der Metronix Kunde eine eigene Ausfuhrgenehmigung bei der BAFA beantragen.